nach obenNachweis zu den Informationspflichten gemäß Versicherungsvermittlerverordnung

Anschrift
ROVM UG (hb)
Gerhard Huber
Kardinal-Döpfner-Str. 14
83026 Rosenheim
info@rovm.de

Geschäftsführer: Huber Gerhard
Registergericht: Amtsgericht Traunstein
Registernummer: Handelsregister B Traunstein
inhaltlich verantwortlich
Huber Gerhard

Status gemäß Gewerbeordnung

Genehmigung nach §34d GewO
Versicherungsmakler tätig gemäß §34d Abs. 1 GewO
Register-Nr. des Vermittlers: D-VPH7-5QUBQ-25
Zuständige IHK
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
‎80333 München
Telefon: 089/5116-0
Fax: 089/5116-1306
E-Mail: ihkmail@muenchen.ihk.de
Homepage: www.muenchen.ihk.de
Bezirke: Regierungsbezirk Oberbayern
Genehmigung nach §34f GewO
Ihr Vertragspartner besitzt eine Genehmigung nach §34f Gewerbeordnung.
Umfang der Genehmigung:
Emittenten:
  • Augsburg Aktienbank AG (AAB)
  • FIL Fondsbank GmbH (FFB)
ausstellende Behörde: IHK für München und Oberbayern
Aufsichtsbehörde für Erlaubnisinhaber: IHK für München und Oberbayern,  Balanstr. 55 -59  81541  München
Register-Nr. des Vermittlers: D-F-155-S2YW-58
Zuständige IHK
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Max-Joseph-Straße 2
‎80333 München
Telefon: 089/5116-0
Fax: 089/5116-1306
E-Mail: ihkmail@muenchen.ihk.de
Homepage: www.muenchen.ihk.de
Bezirke: Regierungsbezirk Oberbayern
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Genehmigung nach §34d GewO
Eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflicht ist vorhanden.
Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Genehmigung nach §34f GewO
Eine gesetzeskonforme Vermögensschadenhaftpflicht ist vorhanden.
 

nach obenBeratung

Die Tätigkeit beinhaltet auch Beratung.

 

nach obenVergütung im Bereich Versicherungsvermittlung

Art und Quelle der Vergütung

Die Vergütung der Tätigkeit erfolgt als:

  • konkret vereinbarte Zahlung durch den Kunden
  • in der Versicherungsprämie enthaltene Provision, die vom jeweiligen Versicherungsunternehmen ausgezahlt wird

Dies ist letztlich abhängig von den Wünschen und Bedürfnissen des Kunden und den Versicherungsprodukten, welche ggf. vermittelt werden.

 

nach obenVergütung im Bereich Finanzanlagevermittlung

Der Finanzanlagenvermittler verlangt keine direkte Vergütung vom Anleger, ggf. wird aber zusätzlich eine gesonderte Servicegebührenvereinbarung abgeschlossen. Für den Vertrieb von Finanzanlagen erhält der Finanzanlagenvermittler in der Regel von den Fondsgesellschaften und/oder den depotführenden Stellen Provisionen bzw. Courtagen aus den im Zusammenhang mit dem Kauf und der Verwaltung der Fondsanteile anfallenden Kosten und Gebühren.

Der Finanzanlagenvermittler erhält von der Verwahrstelle der Fondsanteile den Ausgabeaufschlag einmalig als Agio in Prozent des Anlagebetrages sowie eine laufende Vertriebsprovision, die je nach Abrechnungsart der jeweiligen Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaft in Prozent des Wertes der vom Depotinhaber gehaltenen Anteile an Fonds im Depot des Anlegers oder in Prozent der jährlichen Managementfee des jeweiligen Fonds im Depot des Anlegers berechnet wird. Die Höhe der Provisionen variiert je nach Investmentgesellschaft, Anlageschwerpunkt und Art der Fonds.

Die Höhe der jeweiligen Ausgabeaufschläge sowie der sonstigen Kosten und Gebühren ergibt sich aus den betreffenden Abschnitten der Wesentlichen Anlegerinformationen (KIID), den Verkaufsprospekten der Kapitalverwaltungs-/Investmentgesellschaften und dem Preisleistungsverzeichnis der jeweiligen Lagerstelle und wird durch den Finanzanlagenvermittler bezogen auf die jeweilig ausgewählte Anlage gesondert ausgewiesen.

 

nach obenBeteiligung von oder an Versicherungsunternehmen

Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen
Ihr Vertragspartner besitzt keine direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens.
 
Kein Versicherungsunternehmen und auch kein Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens besitzt eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10% an den Stimmrechten oder am Kapital Ihres Vertragspartners.
 

nach obenNachhaltigkeit

Als Nachhaltigkeitsrisiken werden Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen ebenso wie ganze Branchen/Regionen betreffen. So können sich beispielsweise im Bereich des Sozialen aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards/des Gesundheitsschutzes Risiken ergeben, oder Korruption als Risiko bei der Unternehmensführung.

Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlage- und Versicherungsberatung

Ihr Vertragspartner möchte ein für Sie geeignetes Anlage-/Versicherungsprodukt empfehlen. Er berücksichtigt dabei selbstverständlich Ihre Nachhaltigkeitspräferenzen. Sie können dabei festlegen, ob bei Ihrer Anlage ökologische oder soziale Werte sowie Grundsätze guter Unternehmensführung oder die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidung auf Nachhaltigkeitsfaktoren beachtet werden. Nachhaltigkeitsrisiken werden bei der Beratung in der Form einbezogen, dass von Anbietern und deren Finanzprodukten zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt werden. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- oder Nachteile für Sie bedeuten. Eine eigene Einstufungs- und Auswahlmethode zu den Informationen der Produktanbieter wendet Ihr Vertragspartner derzeit noch nicht an. Es erfolgt insofern auch keine gesonderte Prüfung der Angaben der Produktanbieter im Hinblick auf ihre Plausibilität.

Informationen zur Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken

Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.

 

nach obenVermittlerregister

Register-Nr. D-VPH7-5QUBQ-25 (für § 34d GewO)
Register-Nr. D-F-155-S2YW-58 (für § 34f GewO)
Die Eintragungen können bei der gemeinsamen Registerstelle geprüft werden:
Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: 0180-600585-0 (0,20 €/Anruf)
Fax: 030/203081000, E-Mail: infocenter@berlin.dihk.de
Registerabruf: http://www.vermittlerregister.info
 

nach obenAnschriften der Schlichtungsstellen

Ombudsmann für Versicherungen
Leipziger Straße 121
10117 Berlin
Homepage: http://www.versicherungsombudsmann.de

Ombudsmann der privaten Bausparkassen
Postfach 303079
10730 Berlin
Homepage: http://www.bausparkassen.de

Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung
Kronenstraße 13
10117 Berlin
Homepage: http://www.pkv-ombudsmann.de

Ombudsmann für Investmentfonds
Büro der Ombudsstelle des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V.
Unter den Linden 42
10117 Berlin
Homepage: http://www.ombudsstelle-investmentfonds.de

Deutsche Bundesbank Schlichtungsstelle
Postfach 11 12 32
60047 Frankfurt am Main
Homepage: https://www.bundesbank.de/de/service/schlichtungsstelle