Eine Riester-Anlage kann sich aufgrund der staatlichen Förderung lohnen. Die Riester-Rente ist besonderes für Familien und Personen mit niedrigem Einkommen interessant.

Das eigentliche Ziel dieser Rente ist die Verlagerung der Altersvorsorge vom Staat auf den einzelnen Bürger.

Lassen Sie sich individuell beraten!

 

nach obenWieviel Förderung gibt es?

Jeder zahlt während des aktiven Arbeitslebens Beiträge in eine Privat-Rente, einen Banksparplan oder einen Fonds und erhält Zulagen oder Steuerfreibeträge vom Staat.
Wer den vollen Sparbetrag aufbringt, erhält folgende Zulagen vom Staat „geschenkt":

Die sogenannte Grundzulage hat der Gesetzgeber seit dem 01. Januar 2018 auf 175 Euro angehoben. Für jedes Kind, das nach dem 31. Dezember 2007 geboren wurde, erhält der Sparer zusätzlich eine Kinderzulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr und Kind. Für zuvor geborene Kinder werden 185 Euro pro Jahr gezahlt werden.

Für Berufseinsteiger gibt es im ersten Sparjahr eine um 200 EUR erhöhte Grundzulage. Voraussetzung hierfür ist, dass er am 1. Januar des Jahres, in dem er den Vertrag abschließt: nicht älter als 25 Jahre ist, nach dem 31. Dezember 1982 geboren ist und natürlich unmittelbar zulageberechtigt ist.
Wichtig: Wird die Grundzulage gekürzt, so wird der Bonus in gleichem Verhältnis gekürzt.

Wieviel gespart werden muss, ist ebenfalls festgelegt:
Wollen Sie die vollen Zulagen erreichen, müssen Sie mindestens den Beitrag in Abhängigkeit Ihres sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommen einzahlen: mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens bzw. maximal 2.100 Euro abzüglich der Zulagen.

Jeder Anbieter muss aktuell die sogenannte Riester-Garantie erfüllen. Stark vereinfacht bedeutet das, er muss mindestens den Erhalt der eingezahlten Beiträge sowie Zulagen garantieren sowie zusätzlich eine lebenslange Auszahlung der Rente.

 

nach obenSonderausgabenabzug...


Zulagenberechtigte Riester-Sparer mit höherem Einkommen können auch schauen, ob es sich eher lohnt die Altersvorsorge-Beiträge steuerlich geltend zu machen. Bei der Einkommensteuererklärung lassen sich die Eigenbeiträge (zuzüglich der zunächst erhaltenen Zulage) als Sonderausgaben bis max. 2.100 Euro anrechnen. Die Differenz zwischen dem steuerlichen Vorteil und den erhaltenen Zulagen bekommt der Riester-Sparer dann bei der Einkommenssteuer positiv angerechnet und muss entsprechend weniger zahlen.

 

nach obenLeistungen der Riester-Rente

Eine vollständige Umwandlung der Rente in eine Kapitalauszahlung ist nicht möglich, es kann höchstens eine einmalige Auszahlung von 30 Prozent bei Rentenbeginn erfolgen.

Die Riester-Rente darf nicht vor dem 60. Lebensjahr gezahlt werden. In der Regel beginnen die Zahlungen gleichzeitig mit Beginn der Altersrente der Gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Leistungen der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung alternativ aus:

  • einer lebenslangen Rente
  • einer lebenslangen Rente mit Garantiezeit: die Rente wird nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt
  • einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung: das angesparte Kapital - abzüglich bereits gezahlter Renten - wird nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt
 

nach obenWer hat Anspruch auf Förderung?

Anspruch auf diese staatliche Förderung durch Zulagen und Steuerfreibeträge besteht für:

  • alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer
  • Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
  • Soldaten und Zivildienstleistende
  • Eltern im Erziehungsurlaub
  • Auszubildende
  • pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Hebammen, Pflegepersonal, Kurierfahrer)
  • freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose
  • alle Personen, die eine Erwerbsminderungs- oder Dienstunfähigkeitsrente beziehen
  • Grenzgänger, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, aber in Deutschland arbeiten und Pflichtmitglied im deutschen Altersicherungssystem sind

Nicht gefördert werden:

  • Selbstständige, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind
  • Selbstständige in berufsständischen Versorgungseinrichtungen (z.B. Ärzte, Apotheker, Rechtsanwälte, Architekten)
  • Bezieher von Vollrenten
  • Studenten
 

nach obenRiester-Produkte

Riester-Anleger können sich zwischen Banksparplänen, Versicherungssparplänen und Fondssparplänen entscheiden.

Doch nicht jede Anlage ist für jedermann gleichermaßen geeignet...


Banksparpläne:

  • sind flexibel, transparent, bieten eine hohe Sicherheit und es gibt so gut wie keine Nebenkosten
  • Aber: Die Renditen der einzelnen Angebote unterscheiden sich enorm und können oft sehr niedrig ausfallen. Deshalb sollten Sie als Sparer die Angebote gründlich prüfen lassen. Banksparpläne werden mit fester oder flexibler Verzinsung angeboten.
  • Riester-Banksparpläne können derzeit fast nur bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken abgeschlossen werden.

Versicherungssparpläne:

  • Die klassische Riester-Rentenversicherung ist vergleichbar mit der privaten Rentenversicherung.
  • Es wird eine feste Mindestverzinsung von derzeit 2,25 Prozent garantiert. Profitieren kann der Anleger von der Überschussbeteiligung. Diese fällt bei jedem Versicherer unterschiedlich aus.
  • Flexibilität: Änderungen des Vertrags, z.B. wenn der Versicherte den Anbieter wechseln möchte oder nur weniger Beiträge in der Laufzeit zahlen kann, werden für die Kunden meist teuer.
  • Tipp: Nur Anleger, die von Anfang bis Ende der Laufzeit durchhalten, können mit ähnlichen Erträgen rechnen, wie sie von Fonds- oder Banksparplänen erzielt werden.

Fondssparpläne:

  • Mögliche Verluste sollen langfristig durch höhere Gewinnchancen ausgeglichen werden. Anleger, die sich für Fondssparpläne entscheiden, sollten also gedulig sein.
  • Zwar garantiert diese Anlageform keine Mindestverzinsung, aber den Kapitalerhalt!
  • Tipp: Durch einen Fondssparplan mit "Lebenszyklusmodell" sichern Sie Risiko und Renditechancen Ihrer Anlage. Diese schichtet, je näher die Rente rückt, das angsparte Geld in eine sichere, festverzinsliche Wertpapieranlage um.

Es gibt auch weitere Anlagen, die entweder mit dem Versicherungssparplan oder dem Banksparplan und einem Fondsanteil kombiniert werden. Auf jeden Fall ist bei allen Produkten eine kompetente Beratung notwendig.

 

nach obenEin Wort zur Besteuerung

Woran aber erstmal niemand denkt - die sogenannte nachgelagerte Besteuerung der Riester-Rente. Die Kapitalerträge bleiben in der Ansparphase steuerfrei; die volle Besteuerung erfolgt erst in der Auszahlungsphase.

Auch die mögliche Kapitalauszahlung von 30 Prozent unterliegt der Besteuerung.

Die Riester-Rente ist ALG II sicher.

 

nach obenSeit 01.01.2006 gilt der Unisex-Tarif!

Seit dem 01.01.2006 gilt der sogenannte Unisex-Tarif, bei dem alle Riester-Neuverträge "geschlechtsneutral" angeboten werden:
Männer und Frauen erhalten dann bei gleichem Beitrag die gleichen monatlichen Rentenleistungen.

Mehr Informationen finden Sie hier ...